Unser Schulkodex

Überall dort, wo Menschen zusammen sind, müssen Regeln eingehalten werden.

So ist es überall, zum Beispiel auch im Straßenverkehr. In unserer Schule gibt es sehr viele Menschen. Damit alle in Ruhe arbeiten, lernen, spielen und sich dabei wohlfühlen können, regelt unser Zusammenleben unser Schulkodex, das Schulgesetz und die Klassenregeln, an die sich jeder halten muss, weil wir möchten, dass jedes Kind gerne in die Schule geht und dass sich alle in unserer Schule wohlfühlen. Zur Förderung der demokratischen Handlungskompetenz der Schüler*innen ist es erforderlich, demokratische Werte in der Schule zu vermitteln und zu leben. Entsprechend des Handlungsrahmen Schulqualität ist uns Demokratieerziehung sehr wichtig. Deshalb ist ein Katalog von gemeinsam entwickelten Schul- und Klassenregeln vorhanden, deren Einhaltung konsequent eingefordert wird.  Sollte doch einmal etwas „schief“ gehen oder falsch gemacht worden sein, dann tut es keinem weh zu sagen: „Entschuldigung! Es tut mir leid!“ – und ein großer Streit kann damit leichter verhindert werden, als man denkt.

Entsprechend der Bildungs- und Erziehungsziele des Berliner Schulgesetz sollen die Schüler*innen lernen, „für sich und gemeinsam mit anderen zu lernen und Leistungen zu erbringen sowie ein aktives soziales Handeln zu entwickeln, […] Konflikte zu erkennen, vernünftig und gewaltfrei zu lösen, sie aber auch zu ertragen, [und] die Beziehungen zu anderen Menschen in Respekt, Gleichberechtigung und gewaltfreier Verständigung zu gestalten“ (§ 3 SchulG Berlin).

Wir unterstützen unserer Schüler*innen dabei, sich an diese Regeln zu halten.

Unsere Schule hat ein abgestimmtes Verfahren zur Demokratieerziehung und Konfliktlösung und zum Umgang mit Regelverstößen. Dieses Verfahren haben wir in einem schulinternen Verfahrensablauf zur Umsetzung unseres Schulkodexes zusammengefasst. Dies stellt auch ein Teil unseres Kinderschutzkonzeptes, denn verbindliche Vereinbarungen, die die Rechte der Schüler*innen in den Mittelpunkt stellen, helfen allen, sie klären pädagogische Haltung in unserem Kollegium und dienen als Orientierungsrahmen für den grenzachtenden Umgang mit Schüler*innen und beschreiben angemessenes Verhalten.
Um den Bildungsauftrag bei einer wachsenden Zahl von Kindern und Jugendlichen mit Auffälligkeiten in ihrem sozialen und emotionalen Verhalten gerecht zu werden, haben wir verschiedene Maßnahmen definiert, welche zusammen mit dem Schulgesetz die Grundlage allen pädagogischen Wirkens an unserer Schule bildet. Als schulinterne Maßnahme zur Vermeidung von Erziehungskonflikten ist im primären Bereich die positive Beziehung zwischen Schüler*innen, Lehrkräften und Eltern sowie das präventive Handeln innerhalb der Klasse durch Regeln, Rituale und Strukturen grundzulegen. Um von Anfang an positiv auf Lernen einzuwirken, gehen wir auf destruktives Verhalten ein. Dabei haben wir eine positive Grundhaltung gegenüber den Schüler*innen und leiten sie zu verantwortlichem, friedlichem und demokratischem Handeln an. Kinder haben ein Recht auf Schutz, Führung und Begleitung. Ziel ist es vor allem, dass die Schüler*innen Verantwortung für ihr Verhalten übernehmen und ggf. tragfähige Vereinbarungen getroffen werden.
Auf der sekundären Ebene ist das Training im Umgang mit Emotionen eine präventive, schulinterne Maßnahme, um möglichen Verhaltensauffälligkeiten zu begegnen. Sollten die aufgeführten präventiven Maßnahmen dennoch im Einzelfall nicht ausreichen, um ein erwünschtes Verhalten bei Schüler*innen herzustellen und damit dazu führen, dass Mitglieder unserer Schulgemeinschaft nicht ungestört und glücklich lernen können, begleiten wir unserer Schüler*innen dabei, sollte manch unerwünschtes Verhalten sich dennoch nicht einstellen. Dafür orientieren wir uns an dem schulinternen Verfahrensablauf. Ziel ist es, positiv auf das Verhalten unserer Schüler*innen einzuwirken, indem wir einheitlich handeln.

Bei anhaltendem herausfordernden Verhalten werden in einer innerschulischen Beratung weitere Unterstützungsmaßnahmen für das entsprechende Kind festgelegt. Das könnten sein:

  • loben des erwünschten Verhaltens und spiegeln des unerwünschten Verhalten in der Wochenrückmeldung im Brückenbuch
  • Festlegung eines entsprechenden Wochenziels im Brückenbuch und tägliche Selbstreflektion über Sternerückmeldung
  • Nutzen eines Verstärkerplans
  • differenzierte Wochenpläne / Tagespläne
  • Reduzierung der Anforderungen in bestimmten Bereichen
  • Erarbeitung von Empfehlungen für einen Nachteilsausgleich nach §14a der GSVo
  • Einbeziehung Schulsozialarbeit (Kindersprechstunde)
  • Vorstellung im Team eFöB für unterstützende Maßnahme durch Teamer und Roadie
  • Empfehlung zur Beantragung auf Leistungen der Eingliederungshilfe gem. § 35a SGB VIII
  • Empfehlung außerschulischer Unterstützungsangebote
  • Teilnahme in einem bestimmten Mobilekurs
  • erzieherisches Gespräch in der Teamsitzung
  • Möglichkeiten der Wiedergutmachung

Für das Übertreten der Regeln und Grenzen sind die Gründe vielfältig und pädagogisch auch wichtig zu betrachten, dennoch dulden wir zum Schutz unserer Schulgemeinschaft regelverletzendes Verhalten nicht. Es geht uns dabei um ein einheitliches, erzieherisches Vorgehen, welches Eigenverantwortung, Empathie, Urteils- und Kritikfähigkeit der Schüler*innen fördert. Wir dulden deshalb auch keinerlei verbalen und körperlichen Übergriffe. Bei wiederholten Regelverstößen wirken wir pädagogisch mit Erziehungsmitteln auf das unerwünschte Verhalten ein, um zur Beachtung von Regeln und Vorschriften anzuhalten. Sie sind zulässig, wenn Schüler*innen den Unterricht beeinträchtigen oder in anderer Weise ihre Pflichten verletzen. Sie sollen auf den Schüler*innen erzieherisch einwirken, damit ein ordnungsgemäßer Schulbetrieb möglich ist. Bei verbale und körperliche Übergriffe leiten wir sofort eine Erziehung- oder Ordnungsmaßahme ein, ebenso bei wiederholten Regelverstößen, denn entsprechend des Schulgesetzes soll die Schule bei Konflikten und Störungen in der Unterrichts- und Erziehungsarbeit gegenüber den Schüler*innen vorrangig erzieherische Mittel einsetzen. Wünschenswert ist eine gute Zusammenarbeit beim Erziehungsprozess der Kinder. Wir werden alles tun, um eine respektvolle Beziehung und offene Kommunikation zwischen Eltern und Pädagog*innen aufrechtzuerhalten, damit das Schutz- und Fürsorgesystem eines Kindes stabil bleibt. Dies ist eines unserer Hauptziele an unserer Schule. Diese Erziehungsmaßnahmen sollen das Kind zu einer Veränderung seines Verhaltens, welches andere sehr verletzt und in ihrem schulischen Handeln stört, bewegen. Erziehungsmaßnahmen wenden wir an, um positiv auf das Kind einzuwirken. Dafür muss die aus dem unerwünschten Verhalten resultierende Erziehungsmaßnahme in einem pädagogisch sinnvollen Verhältnis stehen und möglichst effektiv sein.

Zu den Maßnahmen bei Erziehungskonflikten und Unterrichtsstörungen Iaut unseres schulinternen Konzeptes auf Grundlage des § 62 des Schulgesetzes gehören:

  • Hinweise auf nicht eingehaltene Regel
  • Ermahnung
  • Mitteilung an Eltern
  • erzieherisches Gespräch gemeinsame Absprachen
  • Zusatzaufgaben
  • Eintrag ins Klassenbuch
  • mündlicher Tadel
  • vorrübergehende Teilnahme des Unterrichts in anderer Klasse
  • Wiedergutmachung (des angerichteten Schadens)
  • letzte Verwarnung (Androhung einer Ordnungsmaßnahme)
  • vorrübergehende Einziehung von Gegenständen



Dies geschieht in Zusammenarbeit mit den Eltern und den Schüler*innen, indem die Schüler*innen dazu aufgefordert werden, zu dem Vorfall ein Protokoll zu schreiben. Dies hat das Ziel, dass die Eltern darüber informiert werden und der/die Lernende sich reflektierend mit dem Verhalten auseinandersetzt. In den meisten Fällen werden die Schüler*innen durch Pädagog*innen dabei begleitet, indem sie den Vorfall mit ihnen besprechen und den Kindern helfen, andere Perspektiven einzunehmen und Handlungsalternativen zu entwickeln. Besonders effektiv ist dieses Vorgehen, wenn die Erziehungsberechtigen diesen Vorfall ebenso mit ihren Kindern reflektieren. Wichtig ist uns dabei besonders, dass die Schüer*innen verstehen, dass Selbstjustiz/Gegengewalt/Gegenprovokationen keine Lösungsalternativen darstellen. Die Schulsozialarbeit steht unseren Schüler*innen dabei gerne zur Seite.

Sollten Erziehungsmaßnahmen nicht zur Verhaltensveränderung geführt haben, werden zum Zwecke der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit unserer Schule sowie zum Schutz von Personen und Sachen Ordnungsmaßnahmen eingeleitet.  Ordnungsmaßnahmen können durchgeführt werden, wenn

  • dies zur Sicherung & Gewährleistung einer ordnungsgemäßen Bildungs- und Erziehungsarbeit dient
  • Schüler*innen gegen die bestehenden Rechtsnormen oder die Schulordnung verstoßen
  • Schüler*innen Anordnungen der Schulleitung oder einzelner Lehrkräfte nicht befolgen, die zur Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrages der Schule notwendig sind.
  • Personen und Sachen innerhalb der Schule geschützt werden müssen
  • die Würde der Schüler*innen durch die Ordnungsmaßnahme nicht verletzt wird.

Eine Zusammenfassung unseres schulinternen Verfahrensablaufs zur Umsetzung unseres Schulkodexes finden Sie in dieser Übersicht.