Ihre Ansprechpartner*innen

Aufkommende Konflikte können meist am schnellsten und effektivsten aus dem Weg geräumt werden, indem die betreffenden Personen direkt miteinander sprechen. In den folgenden Grafiken steht das Gespräch deswegen auch immer an erster Stelle der Maßnahmen. Im Schulalltag treffen unterschiedlichste Personen in verschiedenen Funktionen mit verschiedenen Zielen und Vorstellungen aufeinander. Ausgehend von der jeweiligen Konfliktsituation werden in den Grafiken Maßnahmen aufgelistet. Falls das direkte Gespräch nicht zu einer Lösung führt, folgt jeweils die nächste Maßnahme etc..
Ansprechpartner*innen für Familien bei Fragen, Anliegen und Problemlagen im Schulalltag

* Sollten Sie einen individuellen Gesprächswunsch oder eine individuelle Frage haben, der/die nicht in den Aufgabenbereich der Elternvertretung fällt, wenden Sie sich über das Brückenbuch Ihres Kindes (entsprechende Frage bzw. Terminvereinbarungsbitte unter Nennung des Grundes mit drei Terminvorschlägen) an die/den entsprechenden Pädagogen/Pädagogin. Er/sie wird Ihnen über das Brückenbuch antworten oder sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
** SIBUZ Pankow Tino-Schwierzina-Straße 32-33, 13089 Berlin, 90249 1100, 03sibuz@senbjf.berlin.de, offene Sprechstunde jeden Donnerstag von 15 bis 18 Uhr
*** Nutzen Sie hierfür die auf der ersten Elternversammlung vereinbarten Kontakte.
**** Bitten setzen Sie sich über das Koordinationsbüro (sekretariat@03g48.schule.berlin.de) mit der Schulleitung in Verbindung.
***** Die Kontaktinformationen der Schulsozialarbeit sind u.a. an der Pinnwand im Foyer oder auf unserer Homepage zu finden.
Entschuldigungen bei Schulversäumnissen
Entsprechend der AV Schulbesuchspflicht gilt: „Können SchülerInnen wegen Krankheit oder sonstiger unvorhergesehener wichtiger Gründe nicht am Unterricht teilnehmen, so sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die Schule davon am ersten Tag des Fernbleibens mündlich“ [über das Koordinationsbüro 43770573] „und spätestens am dritten Tag auch schriftlich“ [per Mail an das Koordinationsbüro sekretariat@03g48.schule.berlin.de] „in Kenntnis zu setzen. Bei der Rückkehr in die Schule haben die SchülerInnen unverzüglich eine Erklärung der Erziehungsberechtigten“ [über die Postmappe Ihres Kindes] „vorzulegen, aus der sich die Dauer des Fernbleibens sowie der Grund dafür (zum Beispiel Krankheit) ergeben.“ Bei einer Fehlzeit von bis zu drei Tagen ist eine schriftliche Entschuldigung der Eltern ausreichend. Ab dem vierten bitten wir um eine Vorlage eines ärztlichen Attestes.